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		<title>Fahrtkosten zur Baustelle</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Oct 2011 20:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.09.2011 entschieden, dass ein Monteur, der auf dem Betriebsgelände eines Kunden des Arbeitgebers länger eingesetzt wird, dort keine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrt zum Betriebsgelände nur die Entfernungspauschale. Nach Auffassung des Gerichts gilt die Entfernungspauschale nur bei einer ortsfesten, dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.09.2011 entschieden, dass ein Monteur, der auf dem Betriebsgelände eines Kunden des Arbeitgebers länger eingesetzt wird, dort keine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrt zum Betriebsgelände nur die Entfernungspauschale. Nach Auffassung des Gerichts gilt die Entfernungspauschale nur bei einer ortsfesten, dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Dies sei bei einem leicht abtransportierbaren Baucontainer auf dem Betriebsgelände des Kunden nicht der Fall. Die Fahrtkosten zum Betriebsgelände des Kunden sind damit nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen.</p>
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		<title>Zivilprozesskosten sind abziehbar</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 22:43:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilprozesskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Kosten eines Zivilprozesses konnten bisher nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, da nach Meinung des Bundesfinanzhofs diese nicht grundsätzlich zwangsläufig entstehen. Eine Ausnahme wurde nur zugelassen, wenn ein Steuerpflichtiger Gefahr lief, ohne den Zivilprozess seine Existenzgrundlage zu verlieren. Mit Urteil vom 12.05.2011 hat der BFH seine Rechtsprechung geändert. Sofern der Zivilprozess hinreichende Aussichten auf Erfolg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Kosten eines Zivilprozesses konnten bisher nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, da nach Meinung des Bundesfinanzhofs diese nicht grundsätzlich zwangsläufig entstehen. Eine Ausnahme wurde nur zugelassen, wenn ein Steuerpflichtiger Gefahr lief,  ohne den Zivilprozess seine Existenzgrundlage zu verlieren. Mit Urteil vom 12.05.2011 hat der BFH seine Rechtsprechung geändert. Sofern der Zivilprozess hinreichende Aussichten auf Erfolg hat und nicht mutwillig geführt wird, können derartige Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Die Kosten sind nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Erstattungen einer Rechtschutzversicherung sind abzuziehen. Als außergewöhnliche abzugsfähige Zivilprozesskosten kommen z. B. Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Fahrtkosten zum Gericht in Betracht.</p>
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		<title>Nahrungsergänzungsmittel</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 22:28:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Nahrungsergänzungsmittel]]></category>

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		<description><![CDATA[Das niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 10.05.2011 entschieden, dass Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel (auch Vitamin-Präparate) nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Im Urteilsfall hatte der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der ergänzenden Nahrungsaufnahme bescheinigt. Trotzdem verstanden die Finanzrichter Nahrungsergänzungsmittel als Diätverpflegung, die nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Das Urteil ist rechtskräftig geworden; ein Revisionsverfahren wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Das niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 10.05.2011 entschieden, dass Aufwendungen für <strong>Nahrungsergänzungsmittel</strong> (auch Vitamin-Präparate) nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Im Urteilsfall hatte der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der ergänzenden Nahrungsaufnahme bescheinigt. Trotzdem verstanden die Finanzrichter Nahrungsergänzungsmittel als Diätverpflegung, die nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Das Urteil ist rechtskräftig geworden; ein Revisionsverfahren wurde nicht eingeleitet. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Automatisiertes Verfahren für Kirchensteuer</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 21:27:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Automatisiertes Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 29.06.2011 will die Bundesregierung die Beitreibung von Steuern und Abgaben erheblich ausweiten. Danach soll eine ganze Reihe von Steuergesetzen bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge geändert werden. Die Neuregelung zur Erhebung von Kirchensteuer betrifft nur mit Abgeltungsteuer besteuerte Kapitalerträge. Das bestehende Übergangsverfahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='et-learn-more clearfix'>
					<h3 class='heading-more'><span>Was ist die Kirchensteuer?</span></h3>
					<div class='learn-more-content'>Die Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer) und die Grundsteuer A (Kirchengrundsteuer). Rechtlich möglich ist auch die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermögensteuer sowie zum Solidaritätszuschlag; die Kirchen in Deutschland haben auf diese beiden Möglichkeiten bisher verzichtet. Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, ebenfalls eine Kirchensteuer, knüpft an den „Lebensführungsaufwand“ einer Ehe an. In einigen Bundesländern wird eine Mindestbetrags-Kirchensteuer eingezogen. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Kirchenleitungen festgesetzt. Rechtskraft erhalten die kirchlichen Festsetzungen durch die Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente zu ihren Kirchensteuergesetzen. (quelle: wikipedia)</div>
				</div>
<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 29.06.2011 will die Bundesregierung die Beitreibung von Steuern und Abgaben erheblich ausweiten. Danach soll eine ganze Reihe von Steuergesetzen bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge geändert werden. Die Neuregelung zur Erhebung von <strong>Kirchensteuer</strong> betrifft nur mit Abgeltungsteuer besteuerte Kapitalerträge. Das bestehende Übergangsverfahren soll nun durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt werden. Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt. Die Kreditinstitute müssen künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vornehmen, ob für den Steuerpflichtigen tatsächlich eine <strong>Kirchensteuerpflicht</strong> besteht. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten.</p>
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		<title>Steuerhinterziehung bei fehlendem Rentenbezug</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 19:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenbezüge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz und der Pressemitteilung vom 09.06.2011 können fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Kläger hatten unvollständige Angaben gemacht, worauf das Finanzamt die Steuerfestsetzungen 10 Jahre rückwirkend änderte. In den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung werden nach Meinung des Gerichts alle Rentner angesprochen und auch aufgefordert, eine entsprechende Anlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='et-learn-more clearfix'>
					<h3 class='heading-more'><span>Was ist Steuerhinterziehung?</span></h3>
					<div class='learn-more-content'>Steuern sind nach deutschem Steuerrecht namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. (quelle: wikipedia)</div>
				</div>
<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz und der Pressemitteilung vom 09.06.2011 können fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge als <strong>Steuerhinterziehung</strong> gewertet werden. Die Kläger hatten unvollständige Angaben gemacht, worauf das Finanzamt die Steuerfestsetzungen 10 Jahre rückwirkend änderte. In den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung werden nach Meinung des Gerichts alle Rentner angesprochen und auch aufgefordert, eine entsprechende Anlage für die Rentenbezüge abzugeben. Die Revision wurde nicht zugelassen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Geburtstagsfeiern sind regelmäßig privat</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 19:26:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtstagsfeier]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des FG Münster sind Geburtstagsfeiern im Kreise von Mitarbeitern und Geschäftspartnern regelmäßig privat veranlasst. Der Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH hatte wegen seiner 35-jährigen Betriebszugehörigkeit und seines 60. Geburtstages Mitarbeiter und Geschäftspartner eingeladen. Zur Feier erschienen rund 90 Mitarbeiter, 18 Geschäftspartner und sechs Verwandte des Klägers. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Nach dem Urteil des FG Münster sind Geburtstagsfeiern im Kreise von Mitarbeitern und Geschäftspartnern regelmäßig privat veranlasst. Der Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH hatte wegen seiner 35-jährigen Betriebszugehörigkeit und seines 60. Geburtstages Mitarbeiter und Geschäftspartner eingeladen. Zur Feier erschienen rund 90 Mitarbeiter, 18 Geschäftspartner und sechs Verwandte des Klägers. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich nach Meinung des Gerichts ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind. Hierfür ist u. a. maßgebend, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist. Im Urteilsfall trat als Eingeladener lediglich der Kläger und nicht das Unternehmen auf, obwohl die schriftliche Einladung auf dem Briefbogen der GmbH gedruckt wurde. Somit wurde ein rein privater Charakter im vorliegenden Fall unterstellt, der zu nicht abziehbaren Werbungskosten in der Steuererklärung des Klägers führt.</p>
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		<title>Zinsen des Finanzamts steuerpflichtig</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 18:06:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Jahressteuergesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzinsen]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ist verfassungsgemäß (FG Münster vom 16.12.2010). Die Gesetzesänderung ist auf alle Fälle anwendbar, in denen die Steuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist. Die sich hieraus ergebende Rückwirkung der Neuregelung spricht nicht gegen die Verfassung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='et-learn-more clearfix'>
					<h3 class='heading-more'><span>Was sind Steuerzinsen?</span></h3>
					<div class='learn-more-content'>Als Steuerzinsen werden die Zinsen bezeichnet, die von der Finanzbehörde auf bestimmte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erhoben werden. In dem Fall der Vollverzinsung kann es auch zu einer Gutschrift von Steuerzinsen auf eine Steuererstattung kommen. Die Grundlage bilden die § 233 ff. der Abgabenordnung. Die Steuern werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Steuerliche Nebenleistungen (Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag, Zwangsgeld u.ä.) werden nicht verzinst; es werden auch keine Zinseszinsen berechnet. (quelle: wikipedia)</div>
				</div>
<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Die durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ist verfassungsgemäß (FG Münster vom 16.12.2010). Die Gesetzesänderung ist auf alle Fälle anwendbar, in denen die Steuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist. Die sich hieraus ergebende Rückwirkung der Neuregelung spricht nicht gegen die Verfassung. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Immunbiologische Krebsabwehrtherapie</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 17:42:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Krebsabwehrtherapie]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des BFH sind Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuerveranlagung abzugsfähig. Damit hat der BFH in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung anerkannt, dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung zwangsläufig sein können. Derartige Kosten führen damit zur Abzugsfähigkeit, wenn eine Erkrankung mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Nach dem Urteil des BFH sind Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als <strong>außergewöhnliche Belastung</strong> bei der Einkommensteuerveranlagung abzugsfähig. Damit hat der BFH in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung anerkannt, dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung zwangsläufig sein können. Derartige Kosten führen damit zur Abzugsfähigkeit, wenn eine Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung besteht, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Krankheitsbedingter Heimaufenthalt</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 17:38:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Heimaufenthalt]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheitskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Anders als der altersbedingte Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim führt die krankheitsbedingte Unterbringung dort zu Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Pflegebedürftigkeit ist nach Aussage des BFH im Urteil vom 13.10.2010 keine Voraussetzung für den Abzug. Es muss lediglich wie im diesbezüglichen Verfahren aufgrund ärztlicher Bescheinigung festgestellt werden können, dass der Heimaufenthalt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='et-learn-more clearfix'>
					<h3 class='heading-more'><span>Was sind außergewöhnliche Belastungen?</span></h3>
					<div class='learn-more-content'>Die außergewöhnliche Belastung (agB) ist in §§ 33 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Der Gesetzgeber will mit der steuermindernden Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen unzumutbare Härten bei der Einkommensteuer vermeiden. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. (quelle:wikipedia)</div>
				</div>
<div style="float:left; margin: 4px 8px 0 0; border:1px #515151 solid;">
<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Anders als der altersbedingte Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim führt die krankheitsbedingte Unterbringung dort zu Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Pflegebedürftigkeit ist nach Aussage des BFH im Urteil vom 13.10.2010 keine Voraussetzung für den Abzug. Es muss lediglich wie im diesbezüglichen Verfahren aufgrund ärztlicher Bescheinigung festgestellt werden können, dass der <strong>Heimaufenthalt</strong> infolge einer Erkrankung notwendig ist. Bislang waren die Kosten der Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen nur dann abziehbar, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit bestand und zusätzlich Pflegekosten abgerechnet wurden oder wenn ein Schwerbehindertenausweis „H“ oder „BL“ vorlag. Die Miet- und Verpflegungskosten können erst nach Abzug einer Haushaltsersparnis als <strong>außergewöhnliche Belastung</strong> berücksichtig werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anrechnung von Kapitalertragsteuer</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 17:27:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerträge]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalertragsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem BFH Urteil vom 08.09.2010 ist eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentfonds nur dann anzurechnen, wenn diese Kapitalerträge beim Anleger als Einnahmen erfasst worden sind. Im Streitfall ging es um steuerbare thesaurierte Beträge eines ausländischen Investmentfonds die fortlaufend als ausschüttungsgleiche Beträge zu besteuern gewesen wären. Die Besteuerung konnte zum Teil wegen eingetretener Festsetzungsverjährung nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='et-learn-more clearfix'>
					<h3 class='heading-more'><span>Was ist die Kapitalertragsteuer?</span></h3>
					<div class='learn-more-content'>Die Kapitalertragsteuer (KapSt offizielle Abkürzung des BMF, KESt, KapESt oder auch KapErtSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird sie vom kontoführenden Institut von den Kapitalerträgen abgezogen, soweit kein Freistellungsauftrag zu berücksichtigen ist. Der Schuldner der Zinserträge (Bank, Versicherung oder Kapitalgesellschaft) ist als Steuerzahler für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich. Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt. (quelle:wikipedia)</div>
				</div>
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<img src="/wp-content/uploads/2011/10/bbh-lohnsteuerhilfe-logo.png" width="44" border="0" alt="BBH Lohnsteuerhilfe" /></div>
<p>Nach dem BFH Urteil vom 08.09.2010 ist eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentfonds nur dann anzurechnen, wenn diese Kapitalerträge beim Anleger als Einnahmen erfasst worden sind. Im Streitfall ging es um steuerbare thesaurierte Beträge eines ausländischen Investmentfonds die fortlaufend als <strong>ausschüttungsgleiche Beträge</strong> zu besteuern gewesen wären. Die Besteuerung konnte zum Teil wegen eingetretener Festsetzungsverjährung nicht mehr nachgeholt werden. Der BFH hält die Anrechnung der <strong>Kapitalertragsteuer</strong> für geboten, soweit die zugrundeliegenden Erträge in der Vergangenheit tatsächlich besteuert wurden. Im Urteilsfall war Voraussetzung, dass dies sowohl beim Kläger als auch bei seiner Mutter vorlag, denn die Mutter hatte ihm die Investmentanteile unentgeltlich übertragen.</p>
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